Biodiversität in Hessen
Für uns und nachfolgende Generationen
Dach & Fassade für Rote Liste-Arten
Mehr Grünstrukturen in den Städten
Die Begrünung von Dächern und Fassaden sieht nicht nur beeindruckend aus, sondern dient auch ökologischen und klimaverbessernden Zwecken: Der Förderung der Artenvielfalt und der Verbesserung des lokalen Klimas. So reinigen Pflanzen, welche selbst meist nur wenig Pflege bedürfen, die Luft von Staub und Schadstoffen. Zudem binden sie das klimaschädliche Kohlendioxid.
Dach- und Fassadenbegrünungen sorgt für Schatten, Kühlung und Befeuchtung des Stadtklimas. Deshalb liefern Grünanlagen einen wichtigen Baustein für die Anpassungsstrategien gegen die Folgen des Klimawandels.
Klimafolgen abmildern
Deshalb werden diese und weitere Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels abmildern und dabei auch die Biologische Vielfalt fördern, mit Förderquoten von 90 % für die Mitglieder des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ und 70 % für andere Kommunen gefördert. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer Finanzierungsübersicht unter Ziffer HF 17
Dach- und Fassadenbegrünungen mildern aber auch die Folgen eines sich rasch verändernden Klimas für die Biologische Vielfalt. Begrünte Flächen sind zunehmend dringend erforderlicher Ersatz für den immer größer werdenden Verlust an Natur. Baumaßnahmen und die damit verbundene Versieglung von Flächen zerstört Natur und reduziert die verfügbaren Rückzugsräume.
Verlorengegangene Grünflächen können - zumindest teilweise - durch Dach- und Fassadenbegrünungen kompensiert werden. Es entstehen (überlebens)wichtige „Ersatzlebensräume“ für Flora und Fauna. Naturbelassene, pflegearme Extensivbegrünungen auf Dächern bietet vielen Insekten und Vögeln einen geschützten Lebensraum, in welchem sie Nahrung und Unterschlupf finden. Davon profitieren auch gefährdete Arten, die auf der „Roten Liste“ stehen.
Siedlungsräume klimafest und artenreich gestalten
Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE, Referat Städtebau, Hessisches Wirtschaftsministerium) regelt u.a. unter Punkt 9.11 die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in Hessen, siehe "Biodiversität an Bauwerken". Hier heißt es: „Bei Maßnahmen nach Nr. 9.8 und 9.9 sind auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Einbau von Nistmöglichkeiten) förderfähig, soweit diese Bestandteil des Gebäudes oder mit diesem fest verbunden sind.“
Voraussetzung für die Förderung ist ein kommunales Städtebauförderprogramm. Informationen zu den einzelnen Städtebauförderprogrammen "Stadtumbau", "Aktive Kernbereiche", "Zukunft Stadtgrün", "Soziale Stadt" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" finden Sie auf der Internetseite der Nachhaltigen Stadtentwicklung Hessen.
Die Webseite beinhaltet zudem eine Standortübersicht, welche hessischen Städte und Gemeinden derzeit an einem der Förderprogramme oder auch an einer der hessischen Initiativen im Bereich der Stadtentwicklung teilnehmen.